Handwerk kritisiert Potsdamer Allgemeinverfügung
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In Potsdam wird das Einkaufen im Einzelhandel, mit Ausnahme von Waren des täglichen Bedarfs, Bäckereien, Fleischereien, Super- und Wochenmärkten, ab Samstag, 27. März 2021, nur noch mit einem aktuellen negativen Corona-Test möglich sein. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Landeshauptstadt Potsdam am Mittwoch, 24. März 2021, erlassen.
Dazu sagte Ralph Bührig, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Potsdam: „Die Wirtschaft begrüßt die Aktivitäten der Landeshauptstadt, durch verstärkte Tests eine weitere Öffnung des wirtschaftlichen Lebens voranzutreiben. Die für Samstag kurzfristig erlassene Verfügung schränkt die bestehenden Möglichkeiten aber unnötig ein. Handwerksbetriebe dürfen in Potsdam bei der Materialbeschaffung in Baufachmärkten nun nur noch mit aktuellem Testnachweis einkaufen. Das ist überzogen. Selbst polnische Grenzpendler benötigen zur Einreise nach Brandenburg nach den Landesregelungen nur zwei Tests in der Woche. Viele Baubetriebe wissen nun nicht, wie sie zu Arbeitsbeginn an einen tagesaktuellen Test gelangen können, wenn die Teststellen erst am Vormittag öffnen. Das Erfordernis, einer „schriftlichen und unterzeichneten“ Testbestätigung ist ebenso unverständlich, da viele Teststellen die Ergebnisse digital übertragen. Es steht jetzt zu befürchten, dass Baubetriebe für die Materialbeschaffung ins Umland ausweichen müssen, wo die Inzidenzzahlen noch höher sind als in Potsdam. Das verursacht für die Betriebe höhere Kosten und dient auch nicht der Pandemiebekämpfung. Die Allgemeinverfügung sollte zumindest für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft Ausnahmen formulieren.“
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