Ersthelfer im Betrieb: Auf Notfälle vorbereiten

Pressemeldung der Firma Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

Ersthelfer können Leben retten – zu Hause, im Straßenverkehr und im Betrieb. Doch worauf ist zu achten? Die BG ETEM gibt Tipps für Unternehmen und Beschäftigte.

Muss mein Betrieb eigene Ersthelfer haben? Und wenn ja, wie viele? Und wie werden sie ausgebildet? Diese und weitere Fragen beantwortet „etem“, das Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung in seiner aktuellen Ausgabe. Es wird von der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) herausgegeben.

Wie viele Ersthelfer benötigt werden, hängt von der Zahl der anwesenden Beschäftigten und der Art des Betriebs ab. Sind zwischen zwei und 20 Beschäftigte anwesend, ist ein Ersthelfer erforderlich. Bei mehr als 20 Personen müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent, in sonstigen Betrieben zehn Prozent der Anwesenden Ersthelfer sein. Dazu kommen Sonderregelungen für bestimmte Betriebsgruppen wie z. B. Kindertagesstätten oder Universitäten.

Ersthelfer absolvieren einen aus neun Unterrichtseinheiten bestehenden Erste-Hilfe-Lehrgang. Diese Lehrgänge werden von anerkannten Hilfsorganisationen angeboten. Spätestens alle zwei Jahre steht für Ersthelfer eine Fortbildung an. Diese umfasst wie die Grundausbildung neun Unterrichtseinheiten.

Die Kosten der Erste-Hilfe-Ausbildung trägt die BG ETEM für ihre Mitgliedsbetriebe.



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Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
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Ansprechpartner:
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Dateianlagen:
    • Ersthelfer sind ein wichtiges Glied in der Rettungskette / Illustration: wdv/E. Nohel
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8 Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.


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Dez22

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