Q-LEARNING erhält AZAV-Zulassung für LEAN SIX SIGMA
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Die im September erteilte Trägerzulassung ermöglicht Q-LEARNING ab sofort Weiterbildung in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und öffnet die Q-LEARNING Türen für Arbeitssuchende mit Bildungsgutschein
Q-LEARNING ist zugelassener Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Das bedeutet, dass Q-LEARNING den Anforderungen des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III, §443 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt) entspricht und die von den Agenturen für Arbeit an Arbeitsuchende herausgegebenen Bildungsgutscheine annehmen darf. Das bestätigte die Fachkundige Stelle Zertpunkt mit der Vergabe des Trägerzertifikats.
„Über die Zertifizierung freuen wir uns sehr“ sagt Jenny Dohr, die den neuen Bereich Geförderte Weiterbildung bei Q-LEARNING wesentlich mitgestaltet. „Unsere LEAN und SIX SIGMA E-Learning Kurse stellen für Arbeitssuchende wichtige Karrierebausteine dar und wurden in der Vergangenheit oft bei uns angefragt – jetzt können wir endlich JA sagen und aktiv werden.“ Die nächsten Zulassungen für weitere Qualifikationen des Qualitätsmanagements sind bereits in Arbeit und in Kürze ebenso verfügbar.
Zum LEAN SIX SIGMA Bildungsgutschein Angebot: www.q-learning.de/…
Neben den LEAN und SIX SIGMA Kursen steht den Teilnehmern ein geschultes Betreuungsteam zur Seite, das für entsprechendes Job- und Bewerbungscoaching sorgt und die Teilnehmer mit detaillierten und aktuellen Branchenkenntnissen gezielt bei der Stellensuche unterstützt. Mit normenkonformen Zertifikaten der gefragten LEAN und SIX SIGMA Qualifikationen sind die Q-LEARNING Absolventen attraktive Mitarbeiter für Konzerne und Unternehmen weltweit.
Hintergrund
Die Regelungen des SGB III verfolgen das Ziel, die Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen und damit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, können nur solche Träger zur Einbringung von Arbeitsmarktdienstleistungen zugelassen werden, die unter anderem ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, qualifiziertes Personal einsetzen und ein System zur Sicherung der Qualität anwenden.
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