TÜV Rheinland: Mischung aus stehen und sitzen bei Büroarbeit sinnvoll

Arbeitgeber muss Ergonomie am Arbeitsplatz gewährleisten / Mögliche Gefahren präventiv beurteilen / Kombinierte Steh-Sitz-Arbeitstische / Ergonomische Hilfsmittel individuell abstimmen

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Das Arbeitsschutzgesetz feiert 2016 seinen zwanzigsten Geburtstag. Der Blick auf die immer schnellere und anspruchsvollere Arbeitswelt zeigt: Seine Inhalte und Kernaussage, nach der Vorsorge besser als Nachsorge ist, sind aktueller als je zuvor. So sind Arbeitgeber beispielsweise gesetzlich verpflichtet, mögliche Gefahren am Arbeitsplatz vorbeugend zu ermitteln und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Ein Beispiel dafür sind ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze.

Arbeitsunfähigkeit durch Muskel- und Skeletterkrankungen

Etwa ein Viertel der Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland lassen sich auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurückführen. Falscher Körperhaltung am Arbeitsplatz trägt dazu bei. Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz kann dem vorbeugen. „Jeder Mensch hat individuelle Eigenschaften, die bei der Gestaltung des ergonomischen Arbeitsplatzes mit einzubeziehen sind“, sagt Werner Lüth, der als Fachmann für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland Unternehmen berät. So ist beispielsweise die ideale Arbeitshöhe abhängig von der Art der Tätigkeit und der Körpergröße. Arbeitsstuhl und Tisch sollten immer individuell eingestellt werden. „Weder langes Sitzen noch langes Stehen sind gesundheitsfördernd. Daher sind kombinierte Steh-Sitz-Arbeitstische sinnvoll“, erklärt der Experte.

Ergonomie auch bei Arbeit im Stehen wichtig

Bei stehenden Tätigkeiten wie im Einzelhandel, Friseurhandwerk oder in Produktionsbetrieben sollte besonders auf Ergonomie geachtet werden. Bedarfssitze und Stehhilfen, flache Schuhe mit guter Dämpfung und anatomisch geformtem Fußbett sowie elastische Böden oder ergonomische Arbeitsplatzmatten tragen zur Reduzierung der Wirbelsäulenbelastung bei. Produktionsbetriebe sollten Hubtische, schwenkbare Hebe- und Neigegeräte oder Arbeitsbühnen an den Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen. Ergonomische Hilfsmittel schützen die Gesundheit der Mitarbeiter und tragen so zu mehr Motivation und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer bei.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.



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Sep16

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