Handwerkskammer begrüßt Einigung der großen Koalition zur Erbschaftsteuer

Reform jetzt zügig verabschieden

Pressemeldung der Firma Handwerkskammer Region Stuttgart

Auf Eckpunkte für eine Reform der Erbschaftsteuer hat sich heute die Große Koalition geeinigt. „Die Einigung in der Großen Koalition auf einen Kompromiss war überfällig. Immerhin läuft die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist am 30. Juni aus. Die Betriebe brauchen dringend Rechtssicherheit. Diese ist maßgeblich für erfolgreiche Betriebsübergaben der Familienbetriebe des Handwerks und damit für den Schutz der Arbeits- und Ausbildungsplätze. Keinesfalls darf die Reform der Erbschaftsteuer zum Spielball der bevorstehenden Wahlen werden“, betonte Claus Munkwitz, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart. Das jetzt veröffentlichte Ergebnis der Koalitionsgespräche über eine Reform der Erbschaftsteuer muss nun vom Deutschen Bundestag und den Bundesländern mitgetragen werden. Es sei wichtig, das Gesetzgebungsverfahren zügig zu beginnen und noch vor der Sommerpause zu einem Abschluss zu bringen. Das Handwerk begrüßt vor allem die Erhöhung der Grenze auf fünf Beschäftigte, bis zu der die Einhaltung der Lohnsummenregelung nicht nachgewiesen werden muss. Das verhindert sowohl bei der Finanzverwaltung als auch bei den kleinsten Betrieben unnötige Bürokratie.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Handwerkskammer Region Stuttgart
Heilbronner Straße 43
70191 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 1657-0
Telefax: +49 (711) 1657-222
http://www.hwk-stuttgart.de

Ansprechpartner:
Gerd Kistenfeger
+49 (711) 1657-253



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Jun20

Comments are closed.