Sonderkündigungsschutz in Kleinbetrieben

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

In Betrieben mit zehn und weniger Arbeitnehmern greift nicht der allgemeine gesetzliche Kündigungsschutz. Dennoch gibt es zahlreiche Spezialvorschriften, nach denen es dem Arbeitgeber untersagt ist, seinen Mitarbeitern zu kündigen. Diese Verbote müssen für jeden Betrieb, gleichgültig wie klein oder groß er ist, beachtet werden. Darunter fällt etwa der Kündigungsschutz für Schwangere, für Schwerbehinderte oder auch für Mitarbeiter im Erziehungsurlaub.

Rechtsanwalt Eric Schulien, Rechtsanwaltskanzlei Eric Schulien GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Saarbrücken, zeigt in seinem praxisorientierten Vortrag auf, welche Regelungen der Arbeitgeber auch im Kleinbetrieb beachten muss, um sich rechtskonform zu verhalten.

Wann: Dienstag, 21. April 2016, 19.00  – 21.00 Uhr

Wo: Raum 1 und 2, Saalgebäude, IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str.9, 66119 Saarbrücken

Anmeldung: rosemarie.kurtz@saarland.ihk.de oder per Fax an (06 81) 95 20 – 6 90



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de

Ansprechpartner:
Nicole Schneider-Brennecke
Pressesprecherin
+49 (681) 9520-330



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Apr13

Comments are closed.