Energie- und Stromsteuer 2015/2016
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Intensivseminar für das Produzierende Gewerbe
Erstattungen aus gezahlter Energie- und Stromsteuer sind ein Ertragspotenzial für Unternehmen. Wer die Regelungen zur Befreiung, Ermäßigung und Entlastung kennt, kann seine Kosten erheblich verringern.
Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ist ein reduzierter Energie- und Stromsteuersatz (sog. Ökosteuer) in zwei Entlastungsstufen möglich: Die Ermäßigung des allgemeinen Steuersatzes auf 75 % der vollen Steuer sowie der sogenannte Spitzenausgleich. Sie bieten Unternehmen, die besonders vom Energiepreis abhängig sind, hohe Erstattungsmöglichkeiten.
Die Erfahrung zeigt, dass nur ca. 70 % der berechtigten Unternehmen des Produzieren-den Gewerbes die Erstattung der Energie- und Stromsteuer beantragen. Von diesen 70 % schöpfen nur ca. 20 % das gesamte Erstattungsvolumen aus. Wer mehr will, kann auf dem folgenden Seminar alle relevanten Schritte bis zur Erstattung trainieren:
Energie- und Stromsteuer 2016
16. + 17. Juni 2016 in Frankfurt oder
29. + 30. September 2016 in Starnberg
www.management-forum.de/energieundstrom
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