Filed under Allgemein
Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Der Wert der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs kann statt mit der 1 %-Regelung auch nach der sogenannten Fahrtenbuchmethode mit dem auf die private Nutzung entfallenden Teil der gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen angesetzt werden.
Eine GmbH stellte ihrem Geschäftsführer ein geleastes Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung zur Verfügung und leistete im Streitjahr eine Leasingsonderzahlung von 15.000 €. Der geldwerte Vorteil wurde im Streitjahr nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt, wobei die Sonderzahlung auf die Gesamtlaufzeit des Leasingvertrags von 36 Monaten aufgeteilt wurde. Das Finanzamt war der Auffassung, die einmalige Sonderzahlung sei im Streitjahr – wegen des im Lohnsteuerrecht geltenden Zufluss- und Abflussprinzips – in voller Höhe im Jahr der Zahlung anstelle der Absetzung für Abnutzung in die Gesamtkosten einzubeziehen. Eine periodengerechte Abgrenzung sehe das Lohnsteuerrecht nicht vor. Das Finanzamt gelangte damit zu einem erhöhten Kilometersatz.
Der Bundesfinanzhof hat dagegen entschieden, dass in solchen Fällen eine bei Vertragsbeginn geleistete Leasingsonderzahlung auf die Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen ist. Dies gilt im Rahmen der Fahrtenbuchmethode jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber die Kosten des von ihm überlassenen Kfz in seiner Gewinnermittlung dementsprechend erfassen muss. Es ist unerheblich, ob der den Dienstwagen überlassende Arbeitgeber im Rahmen seiner Gewinnermittlung in Bezug auf den Dienstwagen diese Gewinnermittlungsgrundsätze tatsächlich beachtet. Maßgebend ist ausschließlich, welcher Aufwand sich bei zutreffender Anwendung gesetzlicher Bilanzierungsgrundsätze im Veranlagungszeitraum tatsächlich ergeben hätte.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
WKS-Gruppe
Maxstr. 9
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 970-0
Telefax: +49 (7222) 970-197
http://www.wks-gruppe.deDateianlagen:
Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.