TÜV Rheinland: Unfall auf dem Arbeitsweg sofort melden

Direkten Weg wählen: Gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Umwegen nur in Ausnahmefällen / Bester Schutz: Gut sehen und gesehen werden / Zeitdruck fördert Unfälle

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

In der dunklen Jahreszeit führen schlechte Sicht, nasses Laub und glatte Wege vermehrt zu Unfällen. Besonders oft betroffen sind Fußgänger. Typische Verletzungen sind Zerrungen, Verstauchungen oder Knochenbrüche. Aber auch für Radfahrer und Autofahrer steigen im Winter die Risiken. Insgesamt verunglückten im ersten Halbjahr 2015 über 87.000 Berufstätige auf dem Weg zur Arbeit und zurück, wie die Zahlen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zeigen. Werner Lüth berät als Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland viele Unternehmen: „Arbeitgeber können viel tun und sollten das Thema ernst nehmen. Wir empfehlen, über sichere Arbeitswege in den regelmäßigen Unterweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu informieren. Denn der beste Schutz vor einem Unfall ist das richtige Verhalten im Straßenverkehr.“

Richtig reagieren bei einem Wegeunfall

Unfälle, die sich auf dem Weg zwischen Arbeitsort und Wohnung ereignen, gelten als Wegeunfälle und sind über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitnehmer den direkten Weg wählt. Umwege sind nur in Ausnahmefällen versichert, beispielsweise aufgrund einer Fahrgemeinschaft oder wenn der Nachwuchs zur Kinderbetreuung gebracht wird. Kommt es auf einer dieser Strecken zu einem Unfall, sollte der Betroffene einen Durchgangsarzt aufsuchen. Dieser Arzt hat eine besondere Zulassung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Meist handelt es sich um einen Facharzt für Unfallchirurgie, der in eigener Praxis oder in einem Krankenhaus tätig ist. Er sorgt zusammen mit der Berufsgenossenschaft für eine optimale medizinische Betreuung. Hilfe bei der Suche nach einem Durchgangsarzt bietet die Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter www.dguv.de. Außerdem gilt es zeitnah den Arbeitgeber zu informieren, da auch Wegeunfälle, die nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit führen, aufgenommen werden müssen. Führt der Wegeunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen, muss der Arbeitgeber eine Unfallanzeige an die Unfallversicherung schicken.

Tipps für einen sicheren Arbeitsweg

Arbeitnehmer und Arbeitgeber können mit einfachen Maßnahmen dazu beitragen, dass es auf dem Weg zur Arbeit gar nicht erst zu einem Unfall kommt. Gut sehen und selbst gesehen zu werden ist wichtig für alle Verkehrsteilnehmer, die in der dunklen Jahreszeit unterwegs sind. Helle, reflektierende Kleidung erhöht nicht nur für Fußgänger und Radfahrer die Sicherheit, sondern auch beim Ein- und Aussteigen ins Auto oder in die Straßenbahn. Bei den Wegen sollten gut ausgeleuchtete, geräumte und befestigte Strecken bevorzugt werden. Auf dem Firmengelände ist der Arbeitgeber für die Sicherheit verantwortlich, beispielsweise für einen Winterdienst, der Wege und Parkplätze während der Arbeitszeit schnee- und eisfrei hält. Bei Pkws und Fahrrädern ist eine gut funktionierende Beleuchtung im Winter unverzichtbar. „Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel kommt es seltener zu Wegeunfällen. Unternehmen können somit die Sicherheit ihrer Mitarbeiter fördern, indem sie beispielsweise Monatskarten für öffentliche Verkehrsmittel unterstützen. Zudem kommt es auf dem Weg zur Arbeit häufiger zu Unfällen als auf dem Heimweg. Ein Grund könnte der Zeitdruck sein. Flexible Arbeitszeiten oder eine längere Überlappung des Schichtbeginns beugen Unfällen vor, weil sie Stress und Hektik auf dem Weg vermindern“, so Lüth.

Weitere Informationen unter www.tuv.com/arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland im Internet.



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Dez16

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