IHK und HWK gegen Aufweichung des KSVG

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer sprechen sich mit Nachdruck gegen eine Lockerung der gesetzlichen Regelungen für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen aus. Dementsprechende Forderungen von Vertretern der Kommunen und Kreise gehen aus ihrer Sicht in die falsche Richtung. „In einem marktwirtschaftlich organisierten Gemeinwesen“, so die Hauptgeschäftsführer Volker Giersch und Georg Brenner, „haben staatliche Unternehmen grundsätzlich nichts auf funktionsfähigen Märkten zu suchen. Denn alle Erfahrung zeigt, dass öffentliche Unternehmen ihre Leistungen unter fairen Wettbewerbsbedingungen nicht günstiger erbringen können als private Unternehmen. Ansonsten wäre der Sozialismus ein Erfolgsmodell geworden.“

Wenn der § 108 KSVG wieder auf die politische Agenda gesetzt werde, dann müsse es Ziel sein, die sogenannte Schranken-Trias restriktiver statt weiter zu fassen. Die Beweislast müsse umgekehrt werden. „Die Kommunen sollten künftig nachweisen müssen“, so Giersch und Brenner, “ dass private Unternehmen eine Leistung nicht ebenso gut und wirtschaftlich erbringen können wie sie selbst, bevor ihnen eine wirtschaftliche Betätigung erlaubt wird.“

Es sei im Übrigen eine Illusion zu glauben, so die Kammern, dass die Kommunen ihre Einnahmensituation durch eine Ausweitung ihrer wirtschaftlichen Betätigung nachhaltig verbessern könnten. Die Realität zeige ganz im Gegenteil, dass die bestehenden kommunalen Gesellschaften – kaufmännisch gerechnet – eher Verluste als Gewinne machen. Und das, obwohl sie gewichtige Vorteile im Wettbewerb haben:

– Sie unterliegen faktisch keinem Konkursrisiko,

– ihre Kapitalausstattung wurde ganz oder teilweise aus Steuermitteln finanziert, so dass nur in vermindertem Umfang Kapitalkosten anfallen,

– sie werden bevorzugt mit Aufträgen der öffentlichen Hand bedacht, was nicht selten eine komfortable Grundauslastung sichert,

– in einigen Bereichen genießen sie darüber hinaus noch steuerliche Privilegien.

Im Bereich der Energieversorgung sind die Kammern den Kommunen bereits sehr weit entgegengekommen. Die im vergangenen Sommer zwischen den Kammern und dem Innenministerium vereinbarte Verfahrenserleichterung stellt sicher, dass es durch die Einbindung der Wirtschaftsorganisationen zu keinerlei Verzögerungen kommt. Giersch und Brenner: „Wir sehen hier deshalb keinerlei Handlungsbedarf. Bislang hat uns noch niemand davon überzeugen können, dass kommunale Investitionen in der Energieversorgung durch die aktuelle Genehmigungspraxis verzögert oder behindert werden.“



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Jan31

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