iGZ-Landesbeauftragter Oliver Nazareth: Zeitarbeit und Werkverträge sind unterschiedliche Arbeitsformen

Pressemeldung der Firma iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.

„Zeitarbeit und Werkverträge sind zwei völlig unterschiedliche Arbeitsformen“, erklärt Oliver Nazareth, Landesbeauftragter des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) für Schleswig-Holstein, in Reaktion auf die Berichterstattung über Schwarzarbeit bei Werften in Kiel und Rendsburg. „Wird ein Werkvertrag nicht korrekt ausgeführt, klassifizieren die Juristen ihn automatisch als Arbeitnehmerüberlassung – also Zeitarbeit. Und dann schauen sie, ob das durchführende Unternehmen überhaupt über die Erlaubnis verfügt, Arbeitnehmerüberlassung zu betreiben. Ist das nicht der Fall, liegt – juristisch betrachtet – illegale Arbeitnehmerüberlassung vor. Und das, obwohl- oder eben weil – gar kein Zeitarbeitsunternehmen im Spiel war“, so Nazareth. Unter dieser Fehlbetrachtung leide die Zeitarbeitsbranche immer wieder. Dabei habe sich in Sachen Arbeitsqualität in der Zeitarbeit gerade in den vergangenen Monaten sehr viel getan. „Die Unternehmen, die im iGZ organisiert sind, haben sich der „Guten Zeitarbeit“ verschrieben“, erläutert Nazareth. Der Tariflohn ist zum Jahreswechsel in der untersten Lohngruppe auf 8,50 Euro angestiegen. Bei Einsätzen in verschiedenen Branchen gibt es Zuschläge auf den Zeitarbeitslohn. So kann der Lohn bei einem Einsatz in der Metall- und Elektroindustrie um bis zu 50 % ansteigen. Darüber hinaus haben sich die Mitglieder des iGZ einen Ethik-Kodex gegeben, den sie von einer unabhängigen und hochrangig besetzten Kontakt- und Schlichtungsstelle überwachen lassen. „Die Zeitarbeit hat ein großes Interesse daran, den Weg der Selbstregulation weiter zu gehen. Wir sind uns bewusst, dass dauerhaft nur „Gute Zeitarbeit“ gesellschaftliche Akzeptanz finden wird. Schwarze Schafe haben daher in unserem Verband nichts zu suchen.“



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iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
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Jan07

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