Eilmeldung für Unternehmen, die Lkw während des Hochwassereinsatzes 2013 im Land Sachsen-Anhalt im Einsatz haben

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer Magdeburg

Wie die IHK soeben vom Landesamt für Verbraucherschutz erfahren hat, geben wir folgendes Schreiben zu „Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeitregelungen für Lkw-Fahrer, während des Hochwassereinsatzes 2013 im Land Sachsen-Anhalt“ für die Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur Kenntnis.

Danach sind die einschlägigen Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten, und zum Arbeitszeitgesetz bei Hochwassereinsätzen außer Kraft gesetzt.

Details und Verfahrensregelungen sind den beiliegenden Schreiben zu entnehmen.



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Jun06

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