Eilmeldung für Unternehmen, die Lkw während des Hochwassereinsatzes 2013 im Land Sachsen-Anhalt im Einsatz haben
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Wie die IHK soeben vom Landesamt für Verbraucherschutz erfahren hat, geben wir folgendes Schreiben zu „Ausnahmen von den Lenk- und Ruhezeitregelungen für Lkw-Fahrer, während des Hochwassereinsatzes 2013 im Land Sachsen-Anhalt“ für die Unternehmen in Sachsen-Anhalt zur Kenntnis.
Danach sind die einschlägigen Bestimmungen zu Lenk- und Ruhezeiten, und zum Arbeitszeitgesetz bei Hochwassereinsätzen außer Kraft gesetzt.
Details und Verfahrensregelungen sind den beiliegenden Schreiben zu entnehmen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
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39104 Magdeburg
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Weiterführende Links
- Originalmeldung von Industrie- und Handelskammer Magdeburg
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- [PDF]Pressemitteilung: Eilmeldung für Unternehmen, die Lkw während des Hochwassereinsatzes 2013 im Land Sachsen-Anhalt im Einsatz haben
Jun06









