Ende Juli über 900 Lehrverträge mehr im Handwerk

Traublinger: "Fundierte Ausbildung und sichere Arbeitsplätze"

Pressemeldung der Firma Bayerischer Handwerkstag

Auch im Juli konnten die bayerischen Handwerkskammern wieder mehr Lehrverträge als zum Vorjahreszeitpunkt registrieren. Die Handwerksbetriebe im Freistaat konnten zum Monatsende 15.732 neue Ausbildungsverträge abschließen. Das waren über 6 Prozent bzw. über 900 Verträge mehr als im Vorjahr. Der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Heinrich Traublinger, MdL a. D., wertet diese erfreulichen Zahlen als Beleg dafür, dass die Nachwuchswerbeaktionen des bayerischen Handwerks ihre positive Wirkung zeigen.

Der BHT-Präsident: „Entgegen aller Befürchtungen angesichts der demographischen Entwicklung scheinen die Berufe des Handwerks für die Jugendlichen und ihre Eltern attraktiver denn je. Wenn man die Jugendarbeitslosenzahlen im Euro-Raum betrachtet, kann das auch kaum verwundern.“ Das Handwerk mit seiner dualen Berufsausbildung und den Lernorten Betrieb und Berufsschule biete eine fundierte Ausbildung einerseits sowie sichere Arbeitsplätze nach der Ausbildung andererseits. Zudem stehe Handwerksmeistern jedes Hochschulstudium offen. Traublinger: „Wir bieten jedem Jugendlichen, seiner Begabung gemäß, die besten Karrierechancen.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bayerischer Handwerkstag
Max-Joseph-Straße 4
80333 München
Telefon: +49 (89) 557501
Telefax: +49 (89) 557522
http://www.dasbayerischehandwerk.de

Ansprechpartner:
Rudolf Baier (E-Mail)
+49 (89) 5119-121



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Aug02

Comments are closed.