Kosten für einen Fernlehrgang lassen sich steuerlich absetzen

Pressemeldung der Firma ILS Institut für Lernsysteme GmbH

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Kosten für eine beruflich bedingte Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten von der Steuer absetzbar sind. Danach können Aufwendungen für eine Fort- oder Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf oder für eine Umschulung nach dem Abschluss einer Erstausbildung Werbungskosten bei so genannten Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein. Im Einzelfall resultieren daraus deutliche Steuereinsparungen, die eine Weiterbildung, beispielsweise per Fernlehrgang beim ILS wirtschaftlich noch attraktiver machen.

Als Fort- und Weiterbildungskosten gelten im Sinne des Einkommensteuerrechts Aufwendungen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten, um sich deren Kenntnisse und erworbenen Fertigkeiten im ausgeübten Beruf zu erhalten, zu erweitern oder den sich laufend ändernden Anforderungen anzupassen.

Was viele übersehen: Neben den reinen Studiengebühren lassen sich noch weitere Aufwendungen steuerlich abzusetzen. Dazu gehören mögliche Prüfungs,- und Seminargebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel (z.B. Computer, Software), Fahrtkosten zu den Seminaren und zu Arbeitsgemeinschaften, sowie bei einer Seminarteilnahme mögliche Übernachtungskosten und Verpflegungsaufwendungen. Verschenken Sie also kein Geld und nutzen Sie alle steuerlichen Möglichkeiten bei einer Teilnahme an einem Fernkurs beim ILS.

In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt dabei vom jeweiligen Einzelfall ab. Der Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder ein Steuerberater kann dazu nähere Auskünfte geben.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ILS Institut für Lernsysteme GmbH
Doberaner Weg 18 -22
22143 Hamburg
Telefon: +49 (40) 67570-0
Telefax: +49 (40) 67570-184
http://www.ils.de

Ansprechpartner:
Melanie Thieme
Pressestelle des ILS
+49 (40) 656972-13



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Sep13

Comments are closed.