„Lohndumping per Werkvertrag unseriös“

iGZ-Bundesvorstand empfiehlt Entgeltniveau des iGZ-DGB-Tarifvertrags

Pressemeldung der Firma iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.

„Der iGZ-Bundesvorstand hat allen iGZ-Mitgliedsunternehmen ausdrücklich empfohlen, bei Werkverträgen die bestehenden Entgeltniveaus des iGZ-DGB-Tarifvertrags nicht zu unterschreiten“, gab iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz jetzt das Ergebnis der jüngsten Sitzung des iGZ-Vorstands bekannt. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) lehne Werkverträge zum Zwecke des Lohndumpings ab. Für Zeitarbeitsunternehmen, so Stolz, müssen Werkverträge ein sinnvolles Instrument der Einsatzgestaltung ihrer Mitarbeiter sein – keinesfalls dürfen sie dazu genutzt werden, bestehende Lohnniveaus mehr oder weniger trickreich zu unterlaufen. „Die Einführung des Mindestlohns für die Zeitarbeit zum 1. Januar 2012 ist eine Errungenschaft, die unsere Branche weiter nach vorne bringt und ein Zeichen guter Zeitarbeit. Geschäftsmodelle, die darauf ausgerichtet sind, die 7,89 Euro im Westen bzw. 7,01 Euro im Osten systematisch zu unterlaufen sind aus unserer Sicht nicht seriös“, bekräftigte der iGZ-Hauptgeschäftsführer die Position des mitgliederstärksten Arbeitgeberverbandes der Zeitarbeitsbranche.



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Feb01

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