Auch immaterielle Hochwasserschäden berücksichtigen

Kammern appellieren an die Landesregierung

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer Magdeburg

Die vier Wirtschaftskammern in Sachsen-Anhalt kritisieren die einseitige Ausrichtung der Landessoforthilfe für Hochwasserschäden und fordern die Landesregierung auf, auch sogenannte mittelbare Schäden zu berücksichtigen. In einem gemeinsamen Schreiben wenden sich die Handwerkskammern Halle und Magdeburg sowie die Industrie- und Handelskammern Halle-Dessau und Magdeburg hierzu an Ministerpräsident Reiner Haseloff.

Allein für die materiellen Schäden, also die an Gebäuden und beweglichen Gütern, kann derzeit ein Ausgleich in Höhe von 50 Prozent der Summe bis maximal 50.000 Euro, in besonders existenzbedrohenden Fällen auch bis zu 100.000 Euro beantragt werden.

„Hauptproblem für die Betriebe ist und bleibt jedoch die Kombination aus materiellen und hohen immateriellen Schäden, die durch das Hochwasser entstanden sind“, beklagen die Präsidenten der vier Kammern. „Mitarbeiter konnten tage- oder wochenlang nicht arbeiten, im Gastgewerbe, in Bäckereien und Fleischereien mit verderblichen Lebensmitteln beispielsweise fiel der Strom aus oder manche Betriebe in gefährdeten Gebieten erhalten sogar monatelange Betriebsverbote – da entstehen schnell riesige Umsatzausfälle im fünf- oder gar sechsstelligen Bereich.

Dies alles ist durch die Soforthilfe nicht abgedeckt, nimmt aber manchmal einen viel größeren Schadensumfang ein oder führt gar erst zur Existenzbedrohung wenn die Schäden nicht schnell genug beseitigt werden können. Wir müssen dafür sorgen, dass aus der Flutwelle keine Insolvenzwelle wird.“ Es gelte den Zeitraum starker Umsatzeinbußen zu überbrücken, bis die Betriebe wieder aufgebaut und leistungsfähig sind.

Gerade die vielen kleinen Betriebe hätten für solche Fälle kaum Kompensationsmöglichkeiten und wären daher auf unbürokratische und schnelle Hilfe angewiesen. Bereits in der Hochwassersituation 2002 habe sich gezeigt, dass die einseitige Hilfe für materielle Schäden in vielen Fällen das eigentliche Problem gar nicht entschärfen könne.

Die Kammern appellieren deshalb an die Landesregierung, dass für Härtefälle unbedingt eine weitere Möglichkeit der Schadenskompensation geschaffen werden müsse, um erheblich betroffene Betriebe auch tatsächlich vor der Existenzvernichtung bewahren zu können. Im Schreiben an Reiner Haseloff erklären sich die Präsidenten dazu bereit, die Landesregierung bei der Aufnahme der entsprechenden Fälle und der Suche nach einer Lösung im Interesse der Unternehmen und der gewerblichen Wirtschaft zu unterstützen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Alter Markt 8
39104 Magdeburg
Telefon: +49 (391) 5693-0
Telefax: +49 (391) 5693-193
http://www.magdeburg.ihk.de

Ansprechpartner:
Frank Laudan
Pressearbeit, IHK-Zeitschrift, Internet, Marketing
+49 (391) 5693-170



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Jul10

Comments are closed.