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Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Ermöglicht der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern den preisgünstigen Erwerb einer Jahresnetzkarte (Jobticket) durch eine Vereinbarung mit den Verkehrsbetrieben, liegt darin grundsätzlich ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Er ist als Sachbezug mit dem, um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreis am Abgabeort zu versteuern. Das ist nicht die Differenz zwischen dem üblichen Endpreis und den Aufwendungen des Arbeitnehmers für das Jobticket. Der im Rahmen des Verkehrsverbunds allen Erwerbern eines Jobtickets gewährte Vorteil ist als üblicher Preisnachlass bei der Berechnung des dem Arbeitnehmer gewährten geldwerten Vorteils zu berücksichtigen.
Eine Jahresnetzkarte wird nur einmal jährlich mit der Ausübung des Bezugsrechts erworben. Dadurch fließt der geldwerte Vorteil nicht in monatlichen Teilbeträgen, sondern beim einmaligen Erwerb zu.
Ob am Jobticketprogramm teilnehmende Arbeitnehmer an den Verkehrsbetrieb einmalig oder monatlich einen Eigenanteil entrichten, ist für den Zufluss des arbeitgeberseitig gewährten Vorteils ohne Belang. Anders wäre der Fall nur zu beurteilen, wenn die Arbeitnehmer das ihnen eingeräumte Bezugsrecht jeden Monat zum Erwerb einer Monatskarte neu ausüben müssten.
Räumt der Arbeitgeber allen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmern den Erwerb des verbilligten Jobtickets ein, ist der geldwerte Vorteil trotzdem nur denen zuzurechnen, die das Bezugsrecht auch tatsächlich ausüben.
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Dateianlagen:
Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.
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