Neuer Rechtsrahmen für das Meisterprüfungswesen stärkt das Handwerk

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (bmwi)

Am 11. Juli 2011 wurde die Handwerksordnung (HwO) geändert. Aufgrund der neuen Rechtslage werden nun auch die „Verordnung über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk (Meisterprüfungsverfahrensverordnung – MPVerfVO)“ vom 17. Dezember 2001 geändert sowie die „Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben (AMVO)“ vom 18. Juli 2000 neu gefasst.

Nach langen und schwierigen Verhandlungen mit den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und den Ländern war es gelungen, einen neuen Rechtsrahmen für das Meister­prüfungswesen im Handwerk auf den Weg zu bringen. Die Neuregelungen tragen zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei und leisten einen Beitrag zum Bürokratieabbau, der sich in der Verfahrens- und Kostenökonomie niederschlägt. Zugleich trägt die Modernisierung des Teils III zur weiteren Professionalisierung von Handwerksmeistern bei.

Ziel der Neuerungen ist es, Meisterschüler und Meisterschülerinnen besser auf ihre beruflichen Herausforderungen vorzubereiten. Es soll nicht nur Wissen vermittelt werden, sondern auch die Fähigkeit, dieses Wissen in der Praxis anzuwenden. Diese Zielsetzung schließt die Vermittlung wichtiger Grundlagenkenntnisse explizit mit ein.



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Nov16

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