Hitzefrei am Arbeitsplatz?
Filed under Allgemein
Schulkinder bekommen bei hohen Temperaturen hitzefrei, Arbeitnehmer nicht. Diese haben, so die IHK Saarland, keinen Rechtsanspruch auf hitzefrei. Zwar soll nach der Arbeitsstättenrichtlinie die Raumtemperatur in Arbeitsräumen + 26°C nicht überschreiten, es handelt sich dabei jedoch nur um einen Richtwert. Arbeitsrechtlich können Mitarbeiter das Einhalten dieser Raumtemperatur kaum gerichtlich durchsetzen.
Die Lösung für Chefs und Mitarbeiter: eventuelle Gleitzeitregelungen ausnutzen, Überstunden abbauen, etwaige Kleiderordnung lockern oder kostenlos Getränke oder Eis verteilen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de
Ansprechpartner:
Nicole Schneider-Brennecke
+49 (681) 9520-330
Weiterführende Links
- Originalmeldung von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
- Alle Meldungen von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Jun23









