Offenlegungspflicht bis Ende 2016 beachten!
Filed under Allgemein
Offenlegungspflichtige Unternehmen müssen spätestens zum Jahresende 2016 ihren Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 offengelegt haben. Der Jahresabschluss ist dabei in elektronischer Form beim Bundesanzeiger einzureichen. „Bei vielen Unternehmen ist das Geschäftsjahr identisch mit dem Kalenderjahr“, so Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Saarland. „Deshalb sind bis zum 31. Dezember die Jahresabschlüsse offenzulegen. So hat es jedes Unternehmen selbst in der Hand, über die rechtzeitige Einreichung seines Jahresabschlusses zu entscheiden und ein Ordnungsgeldverfahren zu vermeiden“. Wichtig: Nur für Kleinstunternehmen gibt es bei der Ausstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses Erleichterungen. Für alle anderen gilt, dass die Rechnungslegungsunterlagen spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag dem Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch offenzulegen sind. Wird dagegen verstoßen, so wird ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Weitere Informationen können eingesehen werden unter www.bundesjustizamt.de.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de
Ansprechpartner:
Nicole Schneider-Brennecke
+49 (681) 9520-330
Weiterführende Links
- Originalmeldung von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
- Alle Meldungen von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Dez21









