„Die AÜG-Reform und Möglichkeiten in der Operative“

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Mit der geplanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) erwartet die Zeitarbeitsbranche weitere gesetzliche Einschränkungen. Im Mittelpunkt der Reform stehen die Beschränkung der Überlassungsdauer auf 18 Monate sowie die gleiche Bezahlung nach neun Monaten – gesetzliche Vorgaben, die einerseits mit der Realität der täglichen Arbeit in Zeitarbeitsunternehmen kollidieren und andererseits durch Tarifverträge bereits geregelt sind.

In seinem Vortrag erläutert unser Referent, RA Dr. Martin Dreyer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), die Hintergründe der geplanten AÜG-Reform. Zudem thematisiert er Hürden und Hindernisse aus Sicht der Zeitarbeitsunternehmen. Wichtige Aspekte werden dabei auch die praktischen Auswirkungen sowie mögliche gesamtwirtschaftliche Effekte sein. Der Referent gewährt Einblicke in das Procedere der Entwicklung des Reforminhalts und zeigt Möglichkeiten auf, die Unternehmen im Umgang mit den gesetzlichen Neuerungen haben werden.

Wann: Dienstag, 27. September, 10:00 -12:00 Uhr

Wo: IHK Saarland, Franz-Josef-Röder-Str. 9, 66119 Saarbrücken.

Anmeldung: erforderlich bis 23. September an ute.stephan@saarland.ihk.de



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Sep12

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