Filed under Allgemein
Pressemeldung der Firma JOBmenu GmbH
Vor 10 Jahren wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet. Es soll verhindern, dass Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, ihres Alters, ihrer Weltanschauung oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden. Nun hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ein Gutachten vorgelegt, das erheblichen Verbesserungsbedarf sieht, insbesondere eine Verschärfung des Gesetzes.
Die laut ADS wichtigsten notwendigen Änderungen
Nicht mehr nur Betroffene, die sich von Arbeitgebern, Dienstleistern oder Vermietern benachteiligt fühlen, sollen klagen dürfen, sondern auch Verbände und die ADS selbst. Auch die derzeitige Verjährungsfrist von zwei Monaten ist dem Gremium zu kurz, ein halbes Jahr sei angebrachter. Der Begriff „Alter“ solle durch „Lebensalter“ ersetzt werden, um deutlich zu machen, dass auch junge Menschen vor Diskriminierung geschützt werden sollen.
Eine Ausweitung der „Zielgruppen“ des Gesetzes sei ebenfalls zu empfehlen. So sollte zum Beispiel niemand mehr wegen seiner sozialen Stellung und seines Einkommens bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder eine Wohnung sowie als Kunde diskriminiert werden dürfen.
Konkret: Problematische Formulierungen in Stellenanzeigen
Arbeitgeber müssen sich bei der Formulierung einer Stellenanzeige jedes Mal aufs Neue mit dem AGG auseinandersetzen, um im Sinne des Gesetzes korrekte Formulierungen zu finden. Oftmals kein einfaches Unterfangen. Wer etwa „akzentfreie Sprachkenntnisse“ oder „Muttersprache“ fordert, nimmt damit Einschränkungen bezüglich der ethnischen Herkunft vor. Dies kann eine mittelbare Benachteiligung bewirken, weil die Mehrzahl der davon nachteilig Betroffenen nicht einer bestimmten ethnischen Herkunft sind.
Altersgrenzen sollten auch grundsätzlich nicht genannt werden, ebenso sind Formulierungen wie „junges Team“ oder die Forderung nach „einschlägiger“ oder einer bestimmten Dauer der Berufserfahrung problematisch. Ebenfalls sehr kritisch und immer wieder ein Fall für die Arbeitsgerichte: Formulierungen zum Gesundheitszustand, zur Arbeitsweise oder zu Charaktereigenschaften („belastbar“, „dynamisch“ etc.).
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
JOBmenu GmbH
Reinhold-Frank-Straße 63
76133 Karlsruhe
Telefon:
Telefax: nicht vorhanden
http://jobmenu.deJOBmenu in einem Satz zusammengefasst liest sich so: Wir sind ein Full-Service Anbieter für Online-Recruiting. Doch das allein sind viele andere Anbieter für Online-Personalwerbung auf dem Markt auch. Deshalb messen wir uns an sieben Kriterien, in denen wir uns von der Masse abheben und in denen wir besser sind!
1.Qualitätsprodukte: Wir stellen Pakete mit Online-Stellenbörsen zusammen, passend abgestimmt auf Ihre Vakanz. Optimiert werden die Schaltungen durch Reichweitenverstärker, Refreshs, Kooperationspartner und vieles mehr – alles ohne Aufpreis. Und durch unser JOBSEO erhält Ihre Stellenausschreibung die maximale Aufmerksamkeit.
2.Konditionen: Wir sind Teil eines großen Agenturverbundes und dadurch in der Lage, bei der Preisgestaltung unserer Produkte attraktive Konditionen zu bieten.
3.Direkter und intensiver Kontakt zu den Stellenbörsen: Wir stehen in gutem und engem Kontakt mit den Stellenbörsen für maximalen Service.
4.Alleinstellung: Mit JOSEO haben wir ein effizientes und wirksames System entwickelt, um Anzeigen zu optimieren – und der Erfolg gibt uns Recht.
5.Trendsetter: Ob Active Sourcing, Google AdWords oder Social Media Recruiting: Wir nutzen alle Kanäle zur Bewerbersuche und setzen in Sachen Recruiting Trends.
6.Ihr Ansprechpartner: Unser innovatives Mitarbeiter-Team berät unsere Kunden mit hoher Motivation und einem herausragenden Qualitätsanspruch. Ständige Weiter- und Fortbildung und das Beobachten der neuesten Trends ist für unser dynamisches Team selbstverständlich
7.First Mover: Wir bieten neuen, innovativen Stellenbörsen oder Produkten eine Plattform, um sich einen Platz im Markt zu erobern.
Der Erfolg unserer Kunden ist unser Anspruch. Fordern Sie uns und fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot an.
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.