CGM – Mobile Arbeit braucht klare Regeln

Betriebsvereinbarung bei VW regelt mobile Arbeit

Pressemeldung der Firma Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)

Betriebsrat Marc Lühring – Möglichkeiten und Grenzen der Mobilen Arbeit

Viele Kolleginnen und Kollegen wünschen sich mehr Flexibilität mit dem Bedürfnis nach mehr Selbstbestimmung, um Beruf und Privatleben besser unter einen Hut zu bekommen – möchten ihre Arbeit selbst organisieren – wünschen sich bessere Möglichkeiten zur mobilen Arbeit. Dies ging aus einer internen Umfrage hervor.

Die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten bei Mobiler Arbeit wirken sich positiv auf Arbeitszufriedenheit und -qualität aus, bergen aber auch Gefahren. Denn mit den wachsenden Möglichkeiten mobiler Technologien steigt oft nicht nur die Bereitschaft der Arbeitnehmer außerhalb der regulären Arbeitszeiten zu arbeiten, sondern auch die Erwartungen einzelner Vorgesetzte an die Erreichbarkeit der Beschäftigten.

Betriebsrat Marc Lühring: „Hier mussten klare Regeln her. Mit der verabschiedeten Betriebsvereinbarung zur Mobilen Arbeit haben unsere Beschäftigten die Möglichkeit zu einer zeitlich und räumlich flexibleren Arbeit und werden vor Risiken wie Selbstausbeutung und Überlastung geschützt. Ein ganz besonderes Anliegen der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM). Mobile Arbeit dient nicht dazu, die individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit zu verändern. Erreichbarkeit wird unter Berücksichtigung betrieblicher und privater Erfordernisse fest­gelegt; außerhalb der vereinbarten Zeiten hat der Beschäftigte das Recht, nicht erreichbar zu sein.“

Für Mobile Arbeit erhält der Beschäftigte durch den zuständigen Personalreferenten eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Der Betriebsrat wird hierüber informiert. Die Inhalte der Zusatzvereinbarung werden zwischen betrieblichem Vorgesetzten und Beschäftigtem festgelegt. Sie beinhaltet die maximalen Arbeitsstunden pro Woche in Mobiler Arbeit. Darüber hinaus können folgende Punkte geregelt werden:

• Festlegung der Arbeitstage in Mobiler Arbeit

• Verteilung der Mobilen Arbeitsstunden

• Zeiten der Erreichbarkeit während Mobiler Arbeit

• Art und Weise der gegenseitigen Information während Mobiler Arbeit

• Überlassene Arbeits- und Kommunikationsmittel für Mobile Arbeit

Unternehmen und Betriebsrat überprüfen spätestens zum 01.09.2017 die vorliegende Vereinbarung auf Praktikabilität Sollte sich Veränderungsbedarf hinsichtlich einzelner Regelungen ergeben, so werden zeitnah Verhandlungen aufgenommen.



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Jul18

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