Bayerischer Handwerkstag zur Erbschaftsteuer
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Schlagbauer: "Weitere Nachbesserungen erforderlich"
Das bayerische Handwerk unterstützt die Initiative Bayerns, den Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform nachzubessern. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber erklärte anlässlich der morgen im Bundesrat anstehenden Beratung: „Wir müssen sicherstellen, dass bei Vererbung eines Betriebes die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Gerade mittelständische und familiengeprägte Betriebe dürfen nicht durch eine überzogene Besteuerung des Vermögensübergangs gefährdet werden.“
Der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Georg Schlagbauer, betont, dass die Zahl der von der Erbschaftsteuer verschonten Betriebe zu klein und die Neuregelung des begünstigten Vermögens mangelhaft sei. Schlagbauer: „Die Absenkung der ‚Nichtaufgriffsgrenze‘ für die Einhaltung der Lohnsummenregelung muss von drei auf mindestens fünf Beschäftigte angehoben werden.“ Eine aktuelle Untersuchung des Ludwig-Fröhler-Instituts habe ergeben, dass bei der geplanten Grenzziehung bei drei Beschäftigten nur weniger als die Hälfte der Handwerksunternehmen von der Lohnsummenregelung befreit sei, so der BHT-Präsident. Bei einer Grenze von fünf Beschäftigten wären es immerhin zwei Drittel. Weiter sollte die zweite „Flexizone“ von 15 auf 20 Beschäftigten angehoben werden und die Berechnung der Mitarbeiterzahl habe nach Vollzeitäquivalenten zu erfolgen.
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