Gibt es rechtliche Rahmenbedingungen beim Ghostwriting?
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Die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist eindeutig, Akademisches Ghostwriting ist eine Dienstleistung wie jede andere auch und hat für den Ghostwriter keine strafrechtlichen Konsequenzen. Dies gilt, wenn der Ghostwriter auf die Nennung als Urheber bzw. Autor verzichtet. Mit der Zahlung des zuvor vereinbarten Honorars erwirbt der Kunde die zeitlich und räumlich begrenzten Nutzungsrechte der wissenschaftlichen Arbeit.
Für den Auftraggeber können sich allerdings Probleme daraus ergeben, dass er eine nicht selbstständig verfasste Arbeit als eigene Leistung ausgibt. Die Studien- und Prüfungsordnungen der einzelnen Universitäten und Fakultäten unterscheiden sich bei der Handhabung dieser Problematik jedoch erheblich. Verlangt eine Universität nur eine schriftliche Versicherung der selbstständigen Arbeit, kann die falsche Angabe nicht strafrechtlich verfolgt werden. Bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung können sich aber durchaus strafrechtliche Konsequenzen ergeben.
Allerdings muss das Ghostwriting dafür erst einmal nachgewiesen werden. Anders als beim Plagiat, das durch falsches Zitieren oder die bewusste Übernahme fremden Gedankengutes nachweisbar ist, kann eine professionell geschriebene Arbeit ohne aktive Mithilfe des Ghostwriters nicht nachgewiesen werden.
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Jul23