Vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung

Pressemeldung der Firma Handwerkskammer Karlsruhe

Jetzt Zulassung beantragen:

Auszubildende, die ihre Lehre zwischen dem 01.04. und 30.09.2016 beenden, können unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig ihre Gesellenprüfung ablegen.

Hierzu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

-Ein Notendurchschnitt im zuletzt erteilten Berufsschulzeugnis in den prüfungsrelevanten Fächern von mindestens 2,4,

-Ein Notendurchschnitt im Zeugnis der Zwischenprüfung der Gesellenprüfung von mindestens 2,4,

-Eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes, dass der Auszubildende bisher über dem Durchschnitt liegende Leistungen erbracht hat und ihm bis zum vorzei-tigen Termin der Gesellenprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können,

-der Besuch der vorgeschriebenen überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungskurse,

-die Führung der vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise ,

-Dass die betriebliche Mindestausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer bzw. von 24 Monaten bei Ausbil-dungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten wird.

Hinweis für „Nichtauszubildende“:

Wer berufstätig ist und mindestens das Eineinhalbfache der regulären Ausbil-dungszeit nachweist, kann als Externer ebenfalls zur Prüfung zugelassen werden.

Alle Anträge müssen bis spätestens 01. September 2015 bei der Handwerkskammer Karlsruhe eingereicht werden.

Alle Anträge müssen bis spätestens 01. September 2015 bei der Handwerkskammer Karlsruhe eingereicht werden.

Anträge und Fragen zur vorzeitigen und externen Zulassung bearbeiten das Team Gesellenprüfung (0721/1600-158 oder 151) der Handwerkskammer Karlsruhe oder in den Außenstellen:

– Pforzheim unter 07231/428068-0,

– Baden-Baden unter 07221/996569-0 sowie bei

– der Kreishandwerkerschaft Calw unter 07051/2162.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Handwerkskammer Karlsruhe
Friedrichsplatz 4-5
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1600-0
Telefax: +49 (721) 1600-199
http://www.hwk-karlsruhe.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Jul07

Comments are closed.