Ex-Schutz: Alles rund um den Explosionsschutz gibt es jetzt unter www.exschutz.info

Haus der Technik bündelt alle Seminare, Veranstaltungen und Tagungen zum Explosionsschutz

Pressemeldung der Firma Haus der Technik e.V.

Dem Explosionsschutz kommt eine immer größer werdende Bedeutung zu. Viele Mitarbeiter in großen Konzernen und den KMUs sehen sich vor Probleme gestellt, die sie selbst nicht mehr lösen können.

Was darf man denn jetzt machen und was nicht?

Was muss man tun und was sollte man besser lassen?

Wie sieht denn überhaupt die rechtliche Lage aus? Welche Gesetze gibt es?

Dabei sind die Maßnahmen zur Umsetzung des vorbeugenden Explosionsschutzes technisch sehr anspruchsvoll und die rechtlichen Auflagen dazu sehr umfassend.

Hinzu kommen noch die Versicherungsauflagen!

Ein Unternehmer kann diese Auflagen gar nicht alleine erfüllen!

Das Haus der Technik bietet daher eine ganze Reihe von Seminaren und Fortbildungen zum Explosionsschutz an und bündelt seine Aktivitäten ab sofort unter www.exschutz.info

Was macht denn der überforderte Unternehmer? Die Benennung eines Explosionsschutzbeauftragten ist dabei eine mögliche Schlussforderung. Aber auch da geht es schon wieder los: der Begriff ist gesetzlich gar nicht geschützt! Es sollte ein fachkundiger Mitarbeiter sein, der den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden Explosionsschutzes berät und unterstützt. Wichtig hierbei ist z.B. das Erstellen eines Explosionsschutzdokumentes, aber auch der Kontakt zu den Behörden und der Feuerwehr. Und immer wieder die rechtlichen Grundlagen: die ATEX-Richtlinie 94/9/EG bzw. 2014/34/EU, die Grundnormen DIN EN 13463-1:2009, DIN EN 1127-1:2011, einige Produktnormen (z.B. DIN EN 14986:2007), DIN VDE 0165, die technischen Regeln zur Betriebssicherheit TRBS usw.

Was genau versteht man unter Explosionsschutzzonen und Zoneneinteilung?

Wie sehen die Schutzmaßnahmen in Explosionsschutzzonen aus?

Kann man das Erkennen von Explosionsgefährdungen lernen?

Was ist eine Befähigte Person im Explosionsschutz?

Welche Rechte und Pflichten hat man als Explosionsschutzbeauftragter?

Einen Auszug des praktischen Teils des Lehrgangs „Explosionsschutzbeauftragter“ zeigt jetzt ein Video auf YouTube:

http://www.youtube.com/…

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm des HDT erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information@hdt-essen.de oder direkt hier:

www.exschutz.info



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Haus der Technik e.V.
Hollestrasse 1
45127 Essen
Telefon: +49 (201) 1803-1
Telefax: +49 (201) 1803-269
http://www.hdt-essen.de

Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Kai Brommann
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Mai15

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