Wann haftet der Zollbeauftragte im Unternehmen?
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#GemeinsamWeltweit Informationsveranstaltung am 21. September
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg veranstaltet am Montag, 21. September, 10 bis 14 Uhr, in der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, eine Informationsveranstaltung für alle Unternehmen, die exportieren und importieren. Dabei geht es um den Zollbeauftragten im Unternehmen und seine Haftung bei Pflichtverletzungen.
„Wir gehen dabei auf die Fragen ein, wer die Verantwortung übernimmt, wenn es zu Fehlern in zollrelevanten Bereichen kommt“, sagt IHK-Zollexperte Tobias Imberge. Was gelte als Pflichtverletzung und wer hafte. Die Veranstaltung zeigt auf, welche Maßnahmen ein Unternehmer ergreifen muss, um seiner Aufsichtspflicht zu entsprechen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden mögliche Pflichtverletzungen im Bereich des Zollrechts (Schwerpunkt Importe) und Strategien zur Risikovermeidung oder -reduktion erläutert.
Die Informationsveranstaltung richtet sich an Mitarbeiter/innen außenhandelsorientierter Unternehmen, die in ihrem Unternehmen Zollbeauftragte sind oder eine vergleichbare Position innehaben. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ihk-bonn.de, Webcode @6492333. Der Kostenbeitrag beträgt 80 Euro.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
IHK Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Telefax: +49 (228) 2284-124
http://www.ihk-bonn.de
Ansprechpartner:
Rebekka Griepp
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