IHK Saarland informiert zu Neuerungen des Berufsbildungsgesetzes
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Mehr Attraktivität, Flexibilität, internationale Anschlussfähigkeit der Abschlüsse sowie eine Entlastung ehrenamtlicher Prüfer in der beruflichen Bildung – das sind wichtige Ziele des modernisierten Berufsbildungsgesetzes (BBiG), das zum 1. Januar in Kraft getreten ist. Die IHK bietet ihren Mitgliedsunternehmen als Serviceleistung eine Zusammenstellung der wichtigsten Neuerungen auf ihrer Website: www.saarland.ihk.de, Kennzahl 17.14884.
So wurden z.B. für alle Azubis, deren Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen, Mindestausbildungsvergütungen festgelegt. Betroffen sind hiervon alle Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2020 abgeschlossen werden. Zudem wurden mit der Neuregelung Erwachsene und jugendliche Auszubildende bei der Freistellung für Berufsschul- und Prüfungszeiten gleichgestellt. Die IHK-Organisation hatte sich insbesondere auch für Entlastungen des Ehrenamtes eingesetzt – z.B. bei der Freistellung für Prüfungszeiten. Dies ist mit der Neuregelung nun erreicht.
Ansprechpartnerin bei der IHK Saarland ist Annette Baumstümmler, Tel. 0681 9520-730
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