IHK-Statement zu den Brexit-Vorkehrungen
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In Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, der Handwerkskammer des Saarlandes und der saaris weist die IHK auf ihr Brexit-Angebot hin. Unter der Kennzahl 2195 findet sich auf der IHK-Webseite (https://www.saarland.ihk.de) ein Überblick über die möglicherweise betroffenen Rechts- und Verfahrensgebiete sowie ein „Brexit-Check“ zur Selbstdiagnose für Unternehmen. Zur Klärung von möglichen Änderungen im Export- und Importgeschäft stehen die Mitarbeiter des Geschäftsbereichs International bereit. „Für die Zeit nach dem Brexit setzen wir auf ein verstärktes Schulungsangebot, das über die Bedingungen im Drittlandshandel informieren wird. Zudem werden wir insbesondere für die KFZ-Zulieferbranche auf speziellen Veranstaltungen zusätzliche Märkte vorstellen.“, so IHK Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen.
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