Die große GULP Stundensatz-Umfrage – Freiberufler sind hinsichtlich Stundensatz-Forderung vorsichtiger geworden

Pressemeldung der Firma GULP Information Services GmbH

Die GULP Stundensatz-Umfrage erscheint in diesem Jahr zum dritten Mal in Folge und ist ab sofort für alle Interessierten unter www.gulp.de/knowledge-base/stundensatzumfrage downloadbar. Mit 1.142 Teilnehmern gilt sie als ein Gradmesser für die finanzielle Situation und die Projektlage der IT-und Engineering-Freelancer in Deutschland. Unter anderem wurden die Themenbereiche Honorar, Jahresumsatz, Unternehmensgröße, Branche, Zufriedenheit sowie Markttrends abgefragt. Eine der wichtigsten Beobachtungen zeigte sich hinsichtlich der Einschätzung der Stundensatz-Entwicklung. Hier scheinen die IT- und Engineering-Freiberufler viel vorsichtiger geworden zu sein.

GULP Information Services führt die Stundensatz-Umfrage auf vielfachem Wunsch von zahlreichen Freelancern und Medienvertreter durch. Als Projektportal und Personalagentur für IT und Engineering informiert GULP regelmäßig über Trends und Entwicklungen im Projektmarkt. Gerade die GULP-Stundensatz-Umfrage liefert einen interessanten Überblick hinsichtlich wichtiger Eckdaten auf dem IT-Freiberufler-Markt. Die Umfrage wurde sechs Monate lang online und anonym durchgeführt. Partner der Erhebung waren die Computerwoche, 4freelance.de, mediafon.net, ich-bin-mehr-wert.de, exali.de, das E-3 Magazin und Markt & Technik. An der Befragung nahmen IT- und Engineering-Selbstständige mit und ohne GULP Profil teil.

Deutliche Vorsicht bei Stundensatz-Forderungen

Im Gegensatz zur Stundensatzauswertung werden in der Stundensatz-Umfrage nicht die „Stundensatzforderungen“, sondern die tatsächlich erzielten Stundensätze ermittelt. Im Durchschnitt betrug dieser bei den 1.142 Befragten 80,50 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Preis damit um 50 Cent nur marginal gestiegen.

Insgesamt scheinen die Umfrageteilnehmer in diesem Jahr vorsichtiger in die Stundensatz-Verhandlungen gegangen zu sein.

Bei der Frage nach der subjektiven Einschätzung ihrer Stundensätze antworteten in diesem Jahr 17,7 Prozent der Befragten, dass sie mit ihren Honorarforderungen „gefühlt” eher zu hoch greifen würden. Das sind 0,8 Prozentpunkte mehr als im letzten Jahr.

Noch mehr Gestalt nimmt diese Vorsicht bei der Frage nach der Entwicklung der Stundensätze in der Zukunft an. Hier geht der Trend deutlich in Richtung Konsolidierung. 52,1 Prozent der Freelancer würden ihren aktuellen Stundensatz schlicht beibehalten – das sind 4,2 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Hingegen ist der Anteil derjenigen deutlich gesunken, die davon ausgehen, ihren Stundensatz anheben zu können: von 48 Prozent im Vorjahr auf 41,3 Prozent (6,7 Prozentpunkte). Gleichzeitig ist die Zahl der Freelancer gestiegen, die ihren Stundensatz senken wollen: von 4,1 auf 6,6 Prozent.

Diese rückläufige Tendenz stellt – zumindest was die GULP Profiledatenbank anbetrifft – einen echten Gegenpol dar. „Es scheint so, dass trotz der guten Auftragslage und der hohen Auslastung der IT- und Engineering-Freiberufler, die Stundensätze erst einmal nicht weiter steigen. Die Auftraggeber sind augenscheinlich weiterhin preissensibel. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Trend weiter anhält oder ob der Stundensatz sich im kommenden Jahr wieder weiter nach oben bewegt“, erklärt Stefan Symanek, Leiter Marketing.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
GULP Information Services GmbH
Landsberger Straße 187
80687 München
Telefon: +49 (89) 500316-0
Telefax: +49 (89) 500316-999
http://www.gulp.de

Ansprechpartner:
Maria Poursaiadi
+49 (89) 500316-555



Dateianlagen:
    • GULP Stundensatz-Umfrage / GULP Redaktion


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Okt21

Comments are closed.