Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz: Digitale Rückzugsräume schaffen
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TÜV Rheinland zum 28. April: Neue Medien erfordern Umdenken / „Digitaler Arbeitsschutz“ zertifiziert / Standards bei Social Media festlegen
Helm, Handschuhe und Gehörschutz sind nach wie vor die klassischen Pflichtelemente des Arbeitsschutzes – vor allem für Mitarbeiter in der Produktion. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich das Arbeits- und Büroleben jedoch weiterentwickelt und stellt nun zusätzliche Anforderungen an Unternehmen: So müssen sie mittlerweile ihre Arbeitnehmer auch vor psychischen Belastungen, Erschöpfung oder gar Burnout schützen. Ein wichtiger Faktor ist dabei die Dauererreichbarkeit per Handy und E-Mail. Denn wer 24 Stunden sieben Tage die Woche in ständiger Alarmbereitschaft arbeitet, nicht mehr abschalten und kaum noch Informationen verarbeiten kann, ist schnell gestresst und überfordert. Der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April erinnert daran, wie wichtig Arbeitsschutz ist.
Zertifikat „Digitaler Arbeitsschutz“Mit dem Verfahren „Digitaler Arbeitsschutz“ haben TÜV Rheinland und das Slow Media Institut eine Basis geschaffen, um einen arbeitnehmerfreundlichen, gesunden und doch effizienten Medienumgang in Unternehmen durchzusetzen. Seit Mitte 2014 bietet TÜV Rheinland das Zusatzzertifikat an, das Bestandteil des Prüfzeichens „Ausgezeichneter Arbeitgeber“ ist. „Um sich zertifizieren zu lassen, müssen die Firmen verschiedene Aspekte wie etwa das mediale Klima, ein kooperatives Leistungsumfeld und digitale Rückzugsräume definieren und umsetzen“, sagt Reinhard Bier, Experte für digitalen Arbeitsschutz bei TÜV Rheinland. Vor Ort überprüfen dann Auditoren, inwiefern das gesamte Unternehmen das Konzept lebt.
Klare Definitionen
Nicht nur übervolle elektronische Postfächer oder Anrufbeantworter bedürfen eindeutiger Regelungen. „Gerade im Bereich Social Media ist es sehr wichtig, Verantwortlichkeiten und Anforderungen festzulegen“, erklärt Reinhard Bier. Denn diese Kanäle schlafen auch am Wochenende nicht, Mitarbeiter könnten sich also dafür verantwortlich fühlen, in ihrer Freizeit den Facebook-Auftritt oder den Twitter-Kanal ihres Unternehmens zu beobachten. Hier müsse klar abgestimmt werden, wer in solchen Fällen zuständig ist und wie betroffene Arbeitnehmer mit dem Mehraufwand umzugehen haben.
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