IT-Recht – Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen

Pressemeldung der Firma PC-COLLEGE GbR

Die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen) sind die Einkaufbedingungen der öffentlichen Hand im IT-Bereich. Bis heute liegen 7 Vertragstypen vor, welche die seit 1972 eingeführten BVB (Besondere Vertragsbedingungen für die Beschaffung von DV-Leistungen) zum Teil ablösen. Diese Verträge wurden in einer Kommission bestehend aus Vertretern der öffentlichen Hand und der Industrie-Verbände entwickelt und ausgehandelt. Das Interesse und das praktische Bedürfnis auf Seiten der Beschaffer der öffentlichen Hand und der IT-Anbieter an diesen neuen Verträgen ist immens.
    
Die Teilnehmer lernen die neuen EVB-IT im Einzelnen kennen und verstehen den rechtlichen Hintergrund der Verträge. Die Besonderheiten und Gemeinsamkeiten in Bezug auf die BVB werden transparent. Der praktische Einsatz der Verträge wird anhand von Beschaffungsfällen in einem Workshop gemeinsam mit den Seminarteilnehmern eingeübt.
    
Seminarleitung:
   
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff ist Partnerin der IT-Recht-Kanzlei München (http://www.it-recht-kanzlei.de) und eine erfahrene Praktikerin bei der Gestaltung von IT-Verträgen und Beratung bei IT-Ausschreibungen und IT-Projekten. Sie war bis 2004 im Auftrag des VSI (Verband der Softwareindustrie Deutschlands e.V.) Mitglied der Verhandlungsdelegation für die Erstellung der EVB-IT. Seit 2004 ist sie Beraterin des Bundesinnenministeriums für die Erstellung des EVB-IT Planungs-, Systemvertrages und Systemlieferungsvertrages. Sie ist darüber hinaus Mitglied der Arbeitsgruppe zur Entwicklung der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB). 



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Apr10

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