Arbeiten während der Schulferien: IHK Saarland informiert über Ferienarbeit

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

In den Sommerferien bessern viele Schüler ihr Taschengeld mit einem Ferienjob auf. Grundsätzlich dürfen Jugendliche erst ab Vollendung des 15. Lebensjahres eine Ferienarbeit aufnehmen. Die Tätigkeit sollte körperlich nicht zu schwer sein und alle Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten werden. „Im Interesse beider Seiten sollte der Vertrag über dieses befristete Arbeitsverhältnis schriftlich gefasst werden“, empfiehlt IHK-Justitiarin Heike Cloß. „Solange Jugendliche noch schulpflichtig sind, dürfen sie im Kalenderjahr höchstens vier Wochen arbeiten – und dies nur während der Schulferien“. Der Arbeitsvertrag über das befristete Arbeitsverhältnis gilt als kurzfristige Beschäftigung. Dieser Arbeitsvertrag muss unter www.minijob-zentrale.de angemeldet werden. Mit einer eigenen Lohnsteuerkarte für den Jugendlichen lässt sich das Arbeitsverhältnis regelmäßig komplett abgabenfrei gestalten. Weitere Informationen enthält das Infoblatt A26 „Beschäftigung von Minderjährigen“, das unter der Kennzahl 891 unter www.saarland.ihk.de eingestellt ist.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Jun25

Comments are closed.