Handwerk verzeichnet über neun Prozent mehr Lehrverträge

Traublinger: "Nicht auf den Lorbeeren ausruhen"

Pressemeldung der Firma Bayerischer Handwerkstag

Ebenso wie der Arbeitsmarkt entwickelte sich auch die Zahl der Lehrverträge im bayerischen Handwerk im Mai positiv. Die Handwerkskammern im Freistaat verzeichneten zum Monatsende über 9.000 neue Lehrverträge. Das waren 9,6 Prozent bzw. fast 800 mehr als im Vorjahresvergleich. Trotz dieser erfreulichen Zahlen sieht der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Heinrich Traublinger, MdL a. D., bei der Lehrlingsakquise noch viel Arbeit für Betriebe und Handwerksorganisation: „Wir dürfen uns nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen. Schließlich wollen wir auch am Jahresende noch ein Lehrstellenplus verzeichnen.“ Wie bereits in den Vorjahren haben die bayerischen Handwerksbetriebe weiterhin Schwierigkeiten, alle angebotenen Ausbildungsplätze zu besetzen.

Der BHT-Präsident appelliert daher an die Betriebe, in Schulen und auf Ausbildungsmessen aktiv für das Handwerk zu werben. „Wenn gestandene Handwerksmeisterinnen und -meister in Begleitung eines Lehrlings über die Ausbildung in einem Beruf berichten, macht dies auf Jugendliche einen weitaus stärkeren Eindruck, als wenn sie sich z.B. nur im Internet informieren“, betont Traublinger.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bayerischer Handwerkstag
Max-Joseph-Straße 4
80333 München
Telefon: +49 (89) 557501
Telefax: +49 (89) 557522
http://www.dasbayerischehandwerk.de

Ansprechpartner:
Jens Christopher Ulrich (E-Mail)
+49 (89) 5119-121



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Jun05

Comments are closed.