Neue IHK-Publikation: Was der Gastwirt wissen muss
Filed under Allgemein
Rechtsgrundlagen und praktische Tipps für das Gaststättengewer
Wer eine Gaststätte betreiben will, sollte Experte sein in allen Bereichen, die lebensmittel- und gaststättenrechtlich relevant sind. Dabei muss der Gastwirt Überblick über eine Vielzahl von nationalen, zunehmend auch europäischen Vorschriften behalten. Angefangen von den für den Gaststättenbetrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnissen über das so genannte Hygienepaket mit seinem Eigenkontrollsystem nach HACCP-Grundsätzen bis hin zum Jugendschutz- und Gaststättengesetz.
Die IHK-Organisation hat ihren Ratgeber „Was der Gastwirt wissen muss“ (A5, 220 S.) komplett überarbeitet, der aktuellen Rechtsprechung angepasst und vor allem im Hygienebereich stark erweitert. Die Broschüre soll Gastronomen dabei unterstützen, sich an alle Vorschriften und Gesetze zu halten und sich über seine Pflichten und Rechte genau zu informieren. Sie ist zum Preis von 13 Euro auf der IHK-Homepage (www.saarland.ihk.de) unter der Kennziffer 1160 zu beziehen.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de
Ansprechpartner:
Dr. Mathias Hafner (E-Mail)
stv. Geschäftsführer - Pressesprech
+49 (681) 9520-300
Weiterführende Links
- Orginalmeldung von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
- Alle Meldungen von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Mrz15









